Für die Lieferung und Ausführung von Anlagen und Systemen der Telsec ESS Schweiz AG (Telsec) gelten nachfolgende Bedingungen, soweit nicht abweichende Vereinbarungen getroffen und von Telsec schriftlich bestätigt wurden.
Die Offerte ist während 6 Monaten ab Ausstellungsdatum verbindlich. Alle Regiearbeiten und bauseitig bedingte Überzeitarbeiten werden zu den bei Ausführung gültigen Ansätzen ausgeführt.
Die Termine werden unter Berücksichtigung der für die Ausführung notwendigen Normalarbeitstage festgelegt. Bauseitige Verzögerungen können die Einhaltung der vereinbarten Termine erschweren oder verunmöglichen. Telsec haftet nicht für die Folgen, die daraus entstehen. Werden Überzeitarbeiten notwendig oder entstehen andere Mehrkosten, behält sich Telsec vor, diese zu verrechnen. Nichteinhalten des Liefertermins, berechtigt den Besteller nicht zum Annullieren des Auftrages oder zu Entschädigungsansprüchen.
In der Auftragsbestätigung nicht enthaltene Leistungen werden zu den bei der Ausführung gültigen Preisen zusätzlich verrechnet. Separat werden insbesondere folgende zusätzliche Leistungen verrechnet:
Folgende Arbeiten sind vom Besteller auf eigene Kosten und Verantwortung auszuführen:
Telsec behält sich vor, Installationsaufträge an geeignete Drittfirmen zu vergeben.
Ist die Inbetriebsetzung durch Telsec vereinbart, umfasst sie:
In Regie berechnet werden grundsätzlich:
Für Apparatelieferungen und Leistungen gilt in Anlehnung an die VSM- und SIA-Bedingungen folgendes:
Die Garantie erstreckt sich auf den vertraglichen Leistungsumfang. Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fabrikations- oder Materialfehler oder entstehen Funktionsstörungen, übernimmt Telsec, unter Ausschluss weiterer Ansprüche, kostenlos Ersatz der Apparate. Ersetzte Apparate werden Eigentum der Telsec. Die Garantie erstreckt sich insbesondere nicht auf:
Die Garantie dauert 24 Monate nach der Inbetriebsetzung des ganzen Werkes, oder in sich geschlossener Teile davon.
Telsec übernimmt die Haftung für die vereinbarungsgemässe Ausführung der Arbeiten im Rahmen der vorerwähnten Garantiebestimmungen. Telsec haftet nicht für die Arbeiten von Drittfirmen, soweit diese nicht von ihr direkt beauftragt wurden und zwar auch dann nicht, wenn Telsec die Inbetriebsetzung übernimmt.
Januar 2021
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist CH-8855 Wangen SZ
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